Der Begriff der Freiheit als Tatbestandsmekmal der Grundrechte. Konzeption und Begründung eines einheitlichen, formalen Freiheitsbegriffs, dargestellt am Beispiel der Kunstfreiheit.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 96/340
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Zusammenfassung
Anliegen des Verfassers ist, daß dem herrschenden Verständnis des grundrechtlichen Tatbestandsmerkmals Freiheit ein rechtsphilosophisch unhaltbarer Freiheitsbegriff zugrundeliegt, nämlich der einer "Beliebigkeit des Verhaltenskönnens" im Rahmen der staatlichen Ordnung. Dieses Verständnis wird exemplarisch am Schutzgut von Art. 5 III GG, der Kunstfreiheit, erörtert. Gegen die liberalistische Auffassung dieses Grundrechts als eines bloßen Abwehrrechts gegen den Staat exponiert der Autor, im Anschluß an Kant und Rousseau, einen Begriff formaler, normativer Freiheit. Danach lasse sich keine apriorische, vorstaatliche und zugleich inhaltlich ausgefüllte subjektive Freiheit denken, sondern lediglich eine formale, die erst dann zu einem normativen, schutzfähigen Tatbestand wird, wenn sie aus einem allgemeinen Rechtssatz konkret versubjektiviert wird. Durch diese Rückbindung subjektiver Freiheit an Gesetz und Gesetzgebung des Staates ist der Schutzbereich der Freiheitsgrundrechte wie Art. 5 III GG nicht mehr als vorstaatliche, individuelle Sphäre, sondern als politische definiert. gar/difu
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XI, 221 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 686