Umsatzsteuerliche Beurteilung der Vermittlung von Zwischen- und Endfinanzierung durch einen Baubetreuer.

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Wird die im Rahmen von Bauherrenmodellen uebliche Baubetreuung von einem Unternehmen allein erbracht, so tritt die Frage auf, ob es sich um eine einheitliche unteilbare Leistung, oder um mehrere getrennte Leistungen handelt. Im zweiten Fall fiele z.B. die Kreditvermittlung fuer die Finanzierung unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr.8 a USTG. Das OFD Köln betrachtet die Tätigkeit des Baubetreuers als einheitliche Leistung, die damit insgesamt dem Regelsteuersatz unterliegt. fw

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Bauplanung, Recht, Finanzierungsplanung, Baubetreuer, Baubetreuung, Baufinanzierung, Umsatzsteuer, Bauherrenmodell, Kreditfinanzierung, Steuerbefreiung

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 38(1984)Nr.43, S.1515-1516

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Bauplanung, Recht, Finanzierungsplanung, Baubetreuer, Baubetreuung, Baufinanzierung, Umsatzsteuer, Bauherrenmodell, Kreditfinanzierung, Steuerbefreiung

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