Die Konjunkturausgleichsrücklage. Werdegang, gesetzliche Regelung und finanzpolitische Bedeutung.
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SEBI: 75/425
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Zusammenfassung
Unter Konjunkturausgleichsrücklagen sind unverzinsliche Guthaben zu verstehen, die vom Bund und den Ländern bei der Deutschen Bundesbank unterhalten werden.Mit diesem durch die Änderung des Art. 109 des Grundgesetzes und durch das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) von 1967 geschaffenen Instrumentarium soll erreicht werden, daß die öffentliche Hand in Zeiten einer Hochkonjunktur die volkswirtschaftliche Nachfrage durch Stillegung von Finanzmitteln dämpft.Umgekehrt können im Falle einer Rezession durch Ausgabe dieser Rücklagen der Wirtschaft Impulse gegeben werden.Der Verfasser schildert die auslösenden Faktoren für die Einführung der Konjunkturausgleichsrücklage.Er geht dann auf die einzelnen Bestimmungen der Rücklagenbildung mit ihrer haushaltsrechtlichen Abwicklung ein.In einem finanzpolitischen Teil stellt er die Wirkungsweise der Konjunkturausgleichsrücklage dar und prüft, ob mit diesem Instrumentarium das Ziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (PAR. 1 StWG) verwirklicht werden kann.wd/difu
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Konjunktursteuerung, Gesamtwirtschaft, Stabilität, Konjunkturausgleichsrücklage, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Gesetzgebung
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München: (1973), XII, 180 S., Lit.
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Konjunktursteuerung, Gesamtwirtschaft, Stabilität, Konjunkturausgleichsrücklage, Wirtschaftspolitik, Haushaltswesen, Gesetzgebung