Die Erstreckung des Mietverhältnisses nach Artikel 267 a-f des Obligationenrechts.
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1975
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SEBI: 77/2918
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Zusammenfassung
Mit dem schweizerischen Bundesgesetz vom 24. Juni 1970 wurde die Beendigungsordnung bei Miet- und Pachtverhältnissen durch die Einführung eines neuen Rechtsinstituts - der Erstreckung des Vertragsverhältnisses - zum Schutz des Mieters ergänzt. Die Studie fragt nach den Gründen, die den Gesetzgeber bewogen haben, das Mietrecht zugunsten des Mieters in Sondererlassen zu ergänzen, und erläutert das neue Mietrechtsinstitut. Außerdem versucht sie, das Institut der Erstreckung in das Rechtssystem und in das bestehende System der Begriffe und Rechtsinhalte des Privatrechts einzuordnen. Einleitend zeigt sie in einem kurzen Abriß die Entwicklung des Mietrechts seit der Revision des Obligationenrechts im Jahre 1911 auf.
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Zürich: Juris (1975), XXII, 219 S., Tab.; Lit.