Zur Problematik der Verkoppelung und Genehmigung der Realsteuerhebesätze.

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SEBI: 75/845

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Abstract

Für die Hebesätze der Realsteuern - das sind die Grund- und die Gewerbesteuer - bestehen nach der heutigen Rechtslage in einigen Bundesländern Koppelungs- und Genehmigungsvorschriften.Danach müssen die von der Gemeinde festzusetzenden Hebesätze in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen, von dem mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde abgewichen werden kann; außerdem schreiben sie vor, inwieweit die Hebesätze der Genehmigung bedürfen.Die geschichtliche Entwicklung dieser Regelungen wird dargestellt und das Problem einer sachgerechten Ausgestaltung der Verkoppelung im Hinblick auf künftige Steuerreformen diskutiert.Es ergibt sich, daß die Frage nach der Verkoppelung letztlich eine politische Entscheidung verlangt.Das gilt für die Abwägung, ob eine feste Verkoppelung, die durch notwendige Abweichungen ausgehöhlt werden könnte, überhaupt sinnvoll ist und auch für die Festlegung bestimmter Koppelungszahlen, da es hierfür aus steuersystematischen Gründen eindeutige und unveränderliche Werte nicht gibt.

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Keywords

Realsteuer, Steuerrecht, Grundsteuer, Steuersatz, Steuerreform, Gemeindefinanzhaushalt, Rechtsgeschichte, Aufsichtsbehörde, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hebesatz, Genehmigungsverfahren, Gemeindesteuer, Finanzen

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In: Kiel, (1974) 158 S., Tab.; Lit.; Zus.

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Realsteuer, Steuerrecht, Grundsteuer, Steuersatz, Steuerreform, Gemeindefinanzhaushalt, Rechtsgeschichte, Aufsichtsbehörde, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hebesatz, Genehmigungsverfahren, Gemeindesteuer, Finanzen

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