BVerwG, Urteil vom 7.5.1976 - IV C 43.74.
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts prüft die Genehmigungsfähigkeit einer Transportbetonanlage im Außenbereich als ''ortsgebundenen Betriebszweig'' in Ergänzung einer (genehmigten) Kiesausbeute und Kiesaufbereitungsanlage. Es kommt zu dem Schluß, daß ein Unternehmen dann insgesamt ein ortsgebundener Betrieb ist, wenn - und soweit- er als Folge nicht nur wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern technischer Erfordernisse dem typischen Erscheinungsbild eines Betriebs dieser Art entspricht und wenn - zweitens - der im engsten Sinn des Wortes ortsgebundene Betriebszweig den gesamten Betrieb prägt.
Beschreibung
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Ortsgebundenheit, Bundesbaugesetz, Außenbereich, Baurecht, Recht, Industrie, Wirtschaft
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 108 (1977), 1, S. 20-21
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Ortsgebundenheit, Bundesbaugesetz, Außenbereich, Baurecht, Recht, Industrie, Wirtschaft