Anmerkungen zur Berücksichtigung von Rechten und Belastungen bei der Ermittlung des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags. Tl.2.

Chmielorz
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Chmielorz

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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780

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Abstract

Nach verbreiteter Ansicht sind bei der Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung eines Grundstücks auch vorhandene subjektiv-persönliche Nutzungsrechte wie Erbbaurecht, Nießbrauch und Wohnungsrecht zu berücksichtigen, wenn sich wegen der Belastung der Sanierungsvorteil für den ausgleichsbetragspflichtigen Eigentümer verzögert einstellt. Es wird gezeigt, dass bei der Ermittlung der dem Ausgleichbetrag zugrundeliegenden Bodenwerte ausschließlich Rechte und Belastungen zu berücksichtigen sind, die nachhaltigen Einfluss auf die zulässige Nutzung und die Lage des Grundstücks ausüben. Hierzu zählen grundsätzlich nur Grundstücksrechte, insbesondere Grunddienstbarkeiten, und entsprechende öffentliche Lasten. Dem Grundsatz liegt ein an den Verteilungsregelungen der städtebaulichen Umlegung ausgerichtetes Verständnis des Bodenwerts zugrunde.

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Flächenmanagement und Bodenordnung : fub ; Zeitschrift für Liegenschaftswesen, Planung und Vermessung

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S. 86-93

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