Die europäische Beihilfenaufsicht im Umweltschutz. Darstellung und Kritik des neuen Gemeinschaftsrahmens.

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Berlin

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0722-186-X

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ZLB: 2002/2115-4

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Abstract

Die Europäische Kommission hat mit Wirkung vom 3. Februar 2001 einen neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen erlassen. Dieser skizziert die Verfahren und Kriterien, welche die Kommission in ihrer Überprüfung staatlicher Umweltschutzbeihilfen auf Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt nach Art. 87 u. 88 EGV nutzen will. Die Untersuchung schildert die Entstehung des Beihilferahmens und analysiert dessen potenzielle Wirkungen auf den Umweltschutz und die Umweltpolitik in den Mitgliedstaaten der EU. Im Ergebnis weist der Umweltbeihilferahmen drei negative Haupttendenzen auf: Behinderung des präventiven Umweltschutzes in den Mitgliedstaaten: Er greift in die eigenverantwortlich von den Mitgliedstaaten zu regelnde Strategie der Umweltpolitik ein; gefährdet die im gemeinschaftlichen Interesse liegenden weiteren Verbesserungen der Umweltqualität; er trägt keineswegs zu einer Verstärkung des Wettbewerbsschutzes bei. Als Eckpunkte für eine verbesserte Beihilfekontrolle werden Gestaltungsoptionen zur Unterstützung freiwilliger nationaler und regionaler Umweltschutzanstrengungen, zur Forcierung definitiver Umweltentlastung und zur Gleichbehandlung integrierter Anlagen und zur systematischen Behandlung von Begünstigungsregelungen im Rahmen von Ökosteuern und Umweltabgaben formuliert. difu

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XVI, 198 S.

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Texte; 01/02