Zusammenstellung einiger Aspekte der rechtlichen Behandlung privater Sicherheitsunternehmen.

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Trier

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ZLB: 2001/2379

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DI

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Abstract

Private Sicherheitsunternehmen werden in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos als wichtiger Bestandteil der Inneren Sicherheit anerkannt. Aufgaben, die bisher von staatlichen Organen wahrgenommen wurden, werden zunehmend von privaten Unternehmen ausgeführt (Gefahrenabwehr und Sicherheitsvorsorge). Die Mitarbeiter privater Unternehmen werden sowohl in privatrechtlichen Haushaltsbereichen als auch in öffentlich zugänglichen Bereichen eingesetzt und wenn nötig, unter Einsatz von Gewalt gesichert. Die polizeiliche Gefahrenabwehr wird durch private Unternehmen ergänzt und in vielen Bereichen kooperiert die Polizei mit privaten Sicherheitsunternehmen (Schutzmaßnahme bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen). Oftmals beschränkt sich das Handeln nicht nur auf Bewachung und Meldung sondern schließt aktive Maßnahmen der Gefahrenabwehr ein. Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche und die einfachgesetzliche Zulässigkeit der Erledigung von Gefahrenabwehraufgaben durch private Sicherheitsunternehmen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit einer Kooperation staatlicher und privater Stellen zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Schließlich wird auch die Frage behandelt, inwieweit aus der "Staatsaufgabe Sicherheit" ein staatliches Monopol auf Handeln durch eigene Organe resultiert. kirs/difu

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X, 348 S.

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