Rechtswirkungen gleichbleibender Staatspraxis im Verfassungsrecht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Kiel
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 97/2239
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
In Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG ist die Bindung aller staatlichen Gewalt an das GG festgelegt. Als Staatspraxis bezeichnet man alle Verhaltensweisen von Legislative und Exekutive. Folglich hat sich die Staatspraxis nach dem Verfassungsrecht zu richten. In Bereichen, die im GG Lücken aufweisen, finden staatliche Organe auch Lösungen, deren Verfassungsmäßigkeit nach dem Wortlaut des Gesetzes jedenfalls zweifelhaft ist. Diese Untersuchung will feststellen, wie rechtliche Wirkungen der Staatspraxis möglich sind, und versucht, ihre Grenzen aufzuzeigen. Zunächst werden die Begriffe Staatspraxis und Verfassungsrecht definiert und eingegrenzt. Anschließend wird erörtert, in welchen Formen Staatspraxis auf das Verfassungsrecht einwirken kann. Die Wirkungen von Staatspraxis werden auch rechtlich bewertet und für den Rechtsanwender nutzbar gemacht. kirs/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
XXXIV, 145 S.