Anerkennung von Befähigungsnachweisen auf dem Gebiet der Architektur.
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Datum
1995
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0341-2016
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1501
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In einem Urteil vom 9. August 1994 hat sich die 4. Kammer des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft mit der Anerkennung von Befähigungsnachweisen auf dem Gebiet der Architektur befaßt. Der Tenor der Entscheidung lautet: "Ein 1966 von der staatlichen Ingenieurschule für Bauwesen Aachen im Studiengang "Allgemeiner Hochbau" verliehenes Diplom kann den in Artikel 1 1 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Richtlinie 85/ 384/EWG des Rates vom 10. Juli 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr genannten Prüfungszeugnissen nicht gleichgestellt werden."
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Schlagwörter
Zeitschrift
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Ausgabe
Nr.1/2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.3