Altlastensanierung und Altlastenfinanzierung. Freistellung und Sanierung in den neuen Ländern unter Beteiligung des Bundes.
Economica
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Economica
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DE
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Bonn
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ZLB: 95/3340
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S
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Zusammenfassung
Mehr als 80.000 altlastenverdächtige Flächen stellen in den neuen Bundesländern ein Umwelt- und Wirtschaftsproblem ersten Ranges dar. Der Gesetzgeber hat hierauf mit der sog. Freistellungsklausel des Umweltrahmengesetzes reagiert. Mit dem Verwaltungsabkommen zur Altlastenfinanzierung hat sich der Bund verpflichtet, im Schwerpunktbereich des Altlastenproblems den überwiegenden Teil der Finanzlast zu tragen. Diese Finanzierungsregelung stellt ein umfassendes Programm dar, mit dem Bund und Länder in den nächsten Jahren Finanzmittel von rd. 24 Mrd. DM zur Lösung der Altlastenprobleme in ehemaligen Treuhandbereich einsetzen. Es wird erläutert, welche Verantwortlichkeiten für Altlasten bestehen und wie diese begrenzt werden können. Danach werden die Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Freistellung nach dem Umweltrahmengesetz sowie deren Reichweite und Folgen erläutert. Anschließend folgt eine ausführliche Darstellung des Verwaltungsabkommens zur Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten. Dabei werden eingehend die Verfahrensabläufe und Strukturen bei der Regelfinanzierung, bei den Großprojekten und bei der Braunkohlesanierung dargestellt. Die Ausführungen berücksichtigen bereits umfassend die erst in jüngster Zeit zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Regelungen zur Änderung und Verfahrensbeschleunigung dieser Finanzierungsregelung. difu
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IX, 124 S.
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Unternehmenspraxis Umweltschutz; 6