Kabelnetz fuer die Wohnungswirtschaft unannehmbar. Interessante Reutlinger Umfrage.

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1984

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Auch das neue Vertragmodell für den Anschluss von Mietwohnungsgebäuden an das Kabelnetz der Post ist für die Wohnungswirtschaft unannehmbar, da das Modell Risiken enthält, die die Wohnungswirtschaft nicht tragen will. Nach dem neuen Vertragsmodell sind für die Gebührenberechnung alle vorhandenen Wohnungen heranzuziehen unabhängig von der Anschlusszahl. Für den Anschluss muss jedoch der Mieter seine Zustimmung geben, um die Gebühren umlegen zu können. Das neue Kooperationsmodell wird mit seinen Gebühren und Bedingungen vorgestellt. Anschließend wird eine Umfrage aus Reutlingen über die Akzeptanz des Kabelfernsehens bei den Mietern veröffentlicht. hg

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.9, S.432, 436

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