Der Baubetreuungsvertrag. Die Ausweitung des Architektenvertrages auf die wirtschaftliche Abwicklung von Bauvorhaben.

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SEBI: 71/2084

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Die Besonderheit der Baubetreuung liegt in der finanziellen und rechtlichen Abwicklung des Bauvorhabens. Mit der Übernahme dieser Aufgaben ist eine weitgehende Vertrauensstellung des Betreuers verbunden, die sich im Umfang und der besonderen Ausgestaltung der Vollmacht oder in einer Treuhandstellung bei der Verwahrung der Baugelder zeigt. Die Einschaltung des Betreuers kann zu einer erhöhten Sicherheit bei der wirtschaftlichen Bauabwicklung und zu einem Schutz vor Baugeldpfändungen führen. Mit der besonderen Verstrauensstellung sind aber auch besondere Haftungsrisiken mit weitreichenden Schadensfolgen verbunden, die den Betreuer zu einer weitgehenden Sorgfalt verpflichten. Die für den Betreuungsvertrag typische finanzielle Betreuungsleistung ist nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den Architektenaufgaben zu betrachten, da sich in der Praxis beide Leistungsbereiche ganz oder teilweise zu einem Vertragsverhältnis verbinden. chb/difu

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Hamburg: Hammonia (1968), ca. 220 S., Abb.; Lit.(tech.Diss.; Hamburg 1969)

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