Die Beurkundungsbedürftigkeit der Vollmacht zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken.
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1987
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SEBI: 87/4835
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Zusammenfassung
In den Fällen der (rechtlich oder faktisch) unwiderruflichen Bevollmächtigung zum Grundstückserwerb oder zur Grundstücksveräußerung und zur Grundstücksübertragung folgt aus der hierdurch verursachten mittelbaren Bindungswirkung bezüglich des Grundstücksveräußerungsvertrages, daß eine Beurkundung bereits jenes Rechtsgeschäfts (der Vollmachtserteilung) vorzunehmen ist, das die bindende Wirkung im Hinblick auf die Grundstücksveräußerung entfaltet. Dies gilt auch im Falle der befreiten Vollmachtserteilung, soweit eine wirtschaftliche oder persönliche Abhängigkeit des Bevollmächtigten vom Vertragspartner des Vollmachtgebers vorliegt. Eine solche Abhängigkeit findet sich häufig beim sogenannten Baubetreuer im Bauherrenmodell. chb/difu
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Bonn: (1987), XXVI, 149 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1987)