Die Erfolgsbeeinflussung durch die Berlinhilfegesetzgebung als Entscheidungsgrund für die Errichtung oder Aufrechterhaltung Berliner Betriebsstätten.

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SEBI: OF 774

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Abstract

Steuerliche Erleichterungen für die Berliner Wirtschaft gehören bereits seit 1950 zum Hilfsprogramm des Bundes.Zunächst als vorübergehende Förderungsmöglichkeit gedacht, wurde das System der steuerlichen Präferenzen in den folgenden Jahren mehrfach ausgeweitet und verlängert.Der Verfasser untersucht die Einflüsse der Steuervergünstigungen und Investitionszulagen auf die Wirtschaftlichkeit von Personen- und Kapitalgesellschaften.Obwohl die Vergünstigungen den Unternehmenserfolg erheblich erhöhen, zumal die Standortbedingungen in Berlin nicht für alle Branchen einen Nachteil darstellen, ist das politische Risiko seiner Meinung nach so gravierend, daß das Berlinhilfegesetz als ständige Förderung verankert werden müßte, solange die Berliner Situation so exponiert ist. bp/difu

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Berlinförderung, Standortentscheidung, Steuerpräferenz, Berlin-Hilfe-Gesetz, Steuer, Wirtschaftsförderung, Standorttheorie, Gewerbe

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Berlin: (1968), 149 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Berlinförderung, Standortentscheidung, Steuerpräferenz, Berlin-Hilfe-Gesetz, Steuer, Wirtschaftsförderung, Standorttheorie, Gewerbe

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