Die Beachtung des Baurechts in den Planentwürfen.
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1981
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Im 1. Teil werden wichtige Gründe erörtert, die die Rechtsprechnung für die materiellrechtliche Nichtigkeit von Bebauungsplänen entwickelt hat: Nichtbeachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung; ungerechte Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander; der Eingriff in die Planungshoheit benachbarter Gemeinden; Nichtentwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan; mangelnde Begründung des Bebauungsplans; unzulässige vorzeitige Bindung der planenden Gemeinde. Im 2. Teil werden die Planentwürfe des Bundesbaugesetzes 1976 und der Baunutzungsverordnung 1977 erörtert. kj
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Bauwelt 68(1977)Nr.47/48(Stadtbauwelt, Nr.56), S.1668. 330-1671.333, Lit.