Vorfahrtrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radwegs erhalten. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.4.2000 - 1 U 206/99.
Beck
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Bandtitel
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0934-1307
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4033-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Ein Radfahrer verliert sein Vorfahrtrecht nicht dadurch, dass er verbotswidrig einen linken Radweg benutzt.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Ausgabe
Nr. 12
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Seiten
S. 506-507