Vorfahrtrecht eines Radfahrers bleibt auch bei verbotswidrigem Benutzen eines linken Radwegs erhalten. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.4.2000 - 1 U 206/99.

Beck
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Datum

2000

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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0934-1307

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4033-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein Radfahrer verliert sein Vorfahrtrecht nicht dadurch, dass er verbotswidrig einen linken Radweg benutzt.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 12

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 506-507

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen