Luftreinhaltepolitik in städtischen Ballungsgebieten. Welche Initiativen können städtische Ballungsgebiete in der Luftreinhaltepolitik entfalten?
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IRB: Z 1228
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Abstract
Bei konstanten Emissionsgrenzwerten werden die Umweltbelastungen in den Agglomerationen gezwungenermaßen größer sein als in den weniger dicht besiedelten Gebieten. Es geht nach Ansicht des Autors in der Luftreinhaltepolitik darum, für die städtischen Räume verschärfte Emissionsgrenzwerte politisch durchzusetzen. Da dies ein lokales Problem ist, sind es in erster Linie die Kantone und die Kommunen, in einzelnen Fällen sogar Bürger und emittierende Betriebe selbst, die effiziente Regelungen in annehmbarer Zeit durchsetzen können. Ein Gesetzgebungsverfahren kann kurzfristig nie die gleiche Wirkung erreichen. Der Autor beurteilt daher auch die Bedingungen in der Schweiz für eine eigenständige Vollzugspolitik als sehr günstig. Beispielhaft für das Vorgehen auf lokaler Ebene werden die Förderung des Öffentlichkeitsbezugs der Aktivitäten der Behörden angesehen. Dies gilt für Messungen von Immissionen wie auch für die Förderung vertraglicher Abmachungen zwischen Großemittenten und betroffenen Bürgern und Nachbarbetrieben nach japanischem Vorbild. Eine Differenzierung der Motorfahrzeugsteuern nach ihrer Abgasqualität ist eine weitere Möglichkeit der Stärkung des kommunalen Vollzugs im Bereich des Umweltschutzes. (Mo)
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Luftreinhaltung, Umweltschutz, Umweltpolitik, Verwaltung, Verwaltungshandeln, Recht, Umweltrecht, Umweltpflege, Luft
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In: Umweltschutz Gesundheitstech., 20(1986), Nr.2, S.32-34, Lit.
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Luftreinhaltung, Umweltschutz, Umweltpolitik, Verwaltung, Verwaltungshandeln, Recht, Umweltrecht, Umweltpflege, Luft