Der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch. Rechtsnatur und Legitimität eines richterrechtlichen Haftungsinstituts.
Nomos
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1995
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 96/3630
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahre 1991 mit dem Urteil in der Rechtssache Francovich eine bahnbrechende Neuregelung auf dem Gebiet der Staatshaftung geschaffen, indem er nämlich eine Schadenersatzpflicht der Mitgliedstaaten in den Fällen konstituiert hat, in denen sie Richtlinien der EU gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig umsetzen; er hat also die Haftung für sog. legislatives Unrecht begründet. Der Autor geht zunächst auf den Zustand der Rechtslage vor dieser Entscheidung ein, analysiert sodann die Entscheidung selbst nach Tatbestandsvoraussetzung und Rechtsfolgen, soweit dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt anhand des geringen Textbefundes möglich ist, legt aber das Hauptgewicht seiner Studie auf die Frage, inwieweit aus dem EG-Vertrag dem EuGH das Recht erwächst, in einer so grundsätzlichen Frage rechtsfortbildend tätig zu werden, wird doch durch die Schadenersatzpflicht der Mitgliedstaaten nunmehr die quasi- unmittelbare Wirkung von Richtlinien der EU möglicherweise gegen den Wortlaut des EWG-Vertrages begründet. Die sich anschließende Frage nach verfassungsrechtlichen Implikationen dieser Kompetenzausweitung für die EU behandelt der Autor nicht. bup/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
360 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Nomos Universitätsschriften. Recht; 196