Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts.

Brockmeyer
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Brockmeyer

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Bochum

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ZLB: 95/993

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DI
S

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Abstract

Nach einem historischen Überblick über die Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erörtert die Arbeit die Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 BImSchG (genehmigungsbedürftige, errichtete und stillgelegte Anlagen). Danach beschäftigt sich die Autorin im Schwerpunkt mit der Anzeigepflicht bestehender Altanlagen und weiter mit der Verteilung der Beweislast im Verwaltungsprozeß- und Verwaltungsverfahrensrecht nach § 67 BImSchG. Daran anknüpfend werden die Ermächtigungsgrundlage, die Rechtsfolgen und die Zwangsmittel einer festgestellten Anzeigepflicht dargelegt. Im weiteren geht die Studie auf den Bestandsschutz von Anlagen ein und zeigt die verschiedenen Genehmigungen nach dem BImSchG auf. Abschließend wird die Anzeigepflicht für Abfallentsorgungsanlagen nach § 67 Abs. 7 BImSchG behandelt. rebo/difu

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197, XXXII S.

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Bochumer juristische Studien; 121