Gegenwart und Zukunft des Vertreters des öffentlichen Interesses.

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SEBI: 86/6121

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Zusammenfassung

Der Vertreter des öffentlichen Interesses hat grob definiert die Aufgabe, etwaige, über der konkreten Fall hinausgehende übergeordnete rechtliche Gesichtspunkte darzulegen, insbesondere im Hinblick auf andere gleiche oder vergleichbar gelagerte Streitfragen und besondere rechtliche und tatsächliche Auswirkungen der zu treffenden Entscheidungen.Der Autor will einen Beitrag im Hinblick auf die künftige Regelung der Vertretung des öffentlichen Interesses nach der VwPO (der geplanten Verwaltungsprozeßordnung) leisten, wobei er darauf eingeht, ob und inwieweit Regelungen über die Vertretung des öffentlichen Interesses in die VwPO aufgenommen werden sollen und durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Effektivität und Attraktivität dieser Einrichtung den Erfordernissen der modernen Verwaltungsgerichtsbarkeit angepaßt werden können.In diesem Rahmen gibt er einen ausführlichen Überblick über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Institution aus der Sicht des amtierenden Vertreters des öffentlichen Interesses sowie des Richters und Rechtsanwalts im Verwaltungsprozeß. kp/difu

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Öffentlichkeit, Bundesanwalt, Bundesverwaltungsgericht, Bürgerbeauftragter, Ombudsmann, Verwaltungsprozess, Verwaltungsgericht, Gerichtsordnung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht

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Passau: (1984), 169 S., Lit.(jur.Diss.; Passau 1984)

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Öffentlichkeit, Bundesanwalt, Bundesverwaltungsgericht, Bürgerbeauftragter, Ombudsmann, Verwaltungsprozess, Verwaltungsgericht, Gerichtsordnung, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht

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