Monitoring und Bauleitplanung. Endbericht.

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Bonn

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ZLB: 4-2006/2037

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FO
RE
EDOC

Abstract

Nach § 4c BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen ( Monitoring ). Mit der Studie wird untersucht, wie die gesetzlich gebotene Überwachung unter möglichst effektiver Nutzung vorhandener Strukturen und möglichst ohne ins Gewicht fallenden zusätzlichen Ermittlungsaufwand zu gewährleisten ist. Die Untersuchung befasst sich ausschließlich mit den Fragen des Monitorings auf der Ebene der Bauleitplanung. Der Schwerpunkt liegt bei den Bebauungsplänen. Die neuen Vorschriften werden dahingehend überprüft, wie diese sachgerecht Anwendung finden können. Auf der Grundlage der Analyse der Bebauungspläne und bestehender Überwachungs- und Monitoringstrukturen werden Empfehlungen für eine sachgerechte und anwendungsfreundliche Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen entwickelt. difu

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197 S.

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BBR-Online-Publikation; 5/2006