Völker- und europarechtliche Aspekte des Mittelmeerumweltschutzes.

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Baden-Baden

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ZLB: 96/2130

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DI
S

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Abstract

Im Rahmen des Völkerrechts wird die Frage erörtert, ob allein die Küstenstaaten über das Meer entscheiden dürfen oder ob auch Flaggstaaten von Bedeutung sind, und die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß die Anrainerstaaten ihre Einflußsphäre bis zu 200 Seemeilen erweitern können, um dann eine völlige Kontrolle des Meeres zu erreichen. Auch sind die Anrainerrechte durch das Hafenstaatsregime gestärkt. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Aktionsplan für das Mittelmeer, der 1975 von 16 Mittelmeerstaaten verabschiedet wurde und 1976 zu wirken begann. Die Autorin untersucht den Plan inhaltlich auf materielle, prozedurale und institutionelle Regelungen und stellt fest, daß der Ausgleich zwischen den widerstreitenden ökonomischen und ökologischen Interessen nur durch Planung im Vorfeld der Normsetzung herbeigeführt werden kann. Die besseren Möglichkeiten des Europarechts gegenüber dem Völkerrecht werden beispielhaft dargelegt. kirs/difu

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234 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 198