Der Gewerbebegriff im Handels- und Steuerrecht.

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SEBI: 89/5719

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Es gibt keinen einheitlich definierten Gewerbebegriff. Im Bürgerlichen Recht, Handels- und Steuerrecht, in den Wirtschaftswissenschaften und der Gewerbeordnung werden vielmehr unterschiedliche Definitionen des Begriffs "Gewerbe" vertreten. Dies führt zu erheblichen Problemen, wenn z.B. ein Betrieb nach Steuerrecht ein Gewerbe darstellt, nicht aber nach Handelsrecht, oder umgekehrt. Der Autor untersucht die unterschiedlichen Definitionen im Steuerrecht und Handelsrecht und stellt diese gegenüber. Darüberhinaus bietet er zwei eigene neue Definitionen an: Eine Ideallösung, die zwar eine fast völlige Kongruenz von steuerrechtlichem und handelsrechtlichem Gewerbebegriff erreichen soll, aber zu erheblichen Veränderungen des bestehenden Steuerrechts führen würde, und eine weitere pragmatische Lösung. Dabei berücksichtigt der Verfasser die umfangreiche Rechtsprechung seit 1871. jüp/difu

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Handelsrecht, Steuerrecht, Handelsgesetzbuch, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer, Gemeindesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Steuer, Handel, Gewerbe

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München: Florentz (1989), 427, LXXI S., Abb.; Lit.; Reg.(wirtsch.Diss.; Stuttgart 1988)

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Handelsrecht, Steuerrecht, Handelsgesetzbuch, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer, Gemeindesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Steuer, Handel, Gewerbe

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Hochschulschriften zur Betriebswirtschaftslehre; 61