Auswirkungen von Flughäfen insbesondere von Fluglärm am Beispiel des Marktsegments "individuelles Wohnen".
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DE
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Bonn
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1864-1113
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ZLB: Kws 318/9
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DI
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Abstract
Die Arbeit untersucht, inwiefern Flughäfen die ökonomischen Werte von Immobilien in ihrer Umgebung beeinflussen. Im Fokus steht dabei der Einfluss des Fluglärms auf den Wert von Immobilien des Marktsegmentes "individuelles Wohnen" (Einfamilienhäuser) im Umfeld eines Flughafens. Basierend auf zwei Fallstudien (Düsseldorf-International und Hannover-Langenhagen) wird in der Untersuchung zunächst ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe der Einfluss des Fluglärms auf den Wert von Immobilien erfasst und quantifiziert werden kann. Statistische Auswertungen zur Erfassung des Einflusses von Fluglärm auf die ökonomischen Werte von Immobilien werden jeweils mit Bodenrichtwerten sowie mit Kaufpreisen unbebauter und bebauter Grundstücke durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass neben Einflussgrößen wie z.B. der Verkehrslage und der Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen auch Fluglärm einen signifikanten Einfluss auf die Immobilienwerte von Einfamilienhäusern haben kann. Mit Hilfe des Modells kann die Einflussgröße Fluglärm bei den durchgeführten Kaufpreisanalysen isoliert betrachtet und somit die Größenordnung der durch diese Einflussgröße bewirkten Wertminderung quantifiziert werden. Die Ergebnisse der Bodenrichtwertanalysen zeigen, dass mit Hilfe von Bodenrichtwerten in den jeweiligen Untersuchungsgebieten kein Einfluss von Fluglärm auf Immobilienwerte von Objekten des Marktsegmentes "individuelles Wohnen" festgestellt werden kann. Die Ergebnisse der Kaufpreisanalysen bebauter Grundstücke zeigen, dass bei dem Einfluss des Fluglärms auf den ökonomischen Wert der Immobilien von Objekten des Marktsegmentes "individuelles Wohnen" zum einen zwischen Ballungsräumen wie Düsseldorf und Solitärstädten wie Hannover sowie zwischen Immobilien des hohen und niedrigen Preissegmentes differenziert werden muss.
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XI, 169 S.
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Schriftenreihe des Instituts für Geodäsie und Geoinformation; 19