Selbst entwickelte Grenzen in der Rechtsprechung des United States Supreme Court und das Bundesverfassungsgerichts.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 97/607

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DI
S

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Abstract

Eine wesentliche Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit in den USA wie in der Bundesrepublik ist es, die Grenzen der Justiziabilität von Konflikten konkret zu definieren. Der Autor erörtert die Geschichte sowie Aufbau, Zuständigkeit und Verfahren des amerikanischen Supreme Court einerseits und des Bundesverfassungsgerichts andererseits. Trotz weitreichender Unterschiede im einzelnen (Alter der Institution, keine ausschließliche Bindung des Supreme Court an das Verfassungsrecht, keine Normenkontrollbefugnis und keine Verfassungsbeschwerde in den USA) sind beide Spruchkörper, so der Autor, aufgrund der funktionalen Identität ihrer Aufgaben im demokratischen Rechtsstaat vergleichbar. Unterschieden werden vier Ebenen der Selbstbegrenzung höchstrichterlicher Rechtsprechung: die Annahmeebene, die prozessuale, die Sachebene und die Tenorierungsebene. Das amerikanische Verfassungsgericht weist häufiger als das deutsche Streitfälle als nicht-justiziable "political questions" bereits auf der ersten oder zweiten Ebene zurück, d. h. vor aller Entscheidung in der Sache. gar/difu

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273 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 718