BBauG § 34 Abs. 1; BVerwG, Beschluß v. 2.12.1985 - Az. 4 B 189.85 - VGH Kassel.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1986
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In der Eigenart einer vorwiegend durch eine Schwermetallgießerei geprägten Umgebung fügt sich eine Bebauung mit 29 Reihenhäusern dann nicht ein, wenn sie auf einem der Gießerei benachbarten Grundstück errichtet werden soll, auf dem sich bisher noch keine Wohnbebauung befindet. Dass die Gießerei an der entgegengesetzten, nicht mehr zur näheren Umgebung des zu bebauenden Grundstücks gehörenden Seite an eine vorhandene Wohnbebauung grenzt, bewirkt nicht, dass sich auch die neue Wohnbebauung "einfügt". Das Urteil beruht auf § 34 I BBauG. (-y-)
item.page.description
Schlagwörter
Bebauung , Innenbereich , Grundstück , Wohngebiet , Industriegebiet , Rechtsprechung , Immission , Paragraph 34 , BVerwG-Urteil , Wohnbebauung , Beschluss , Recht , Bundesbaugesetz
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 9(1986), Nr.1, S.45-46, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Bebauung , Innenbereich , Grundstück , Wohngebiet , Industriegebiet , Rechtsprechung , Immission , Paragraph 34 , BVerwG-Urteil , Wohnbebauung , Beschluss , Recht , Bundesbaugesetz