Sind die Fußgängerzonen unserer Städte ungesetzlich? Anmerkungen zu einem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes.

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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515

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Zusammenfassung

Nach einem rechtskräftigen Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel bietet die bisherige Fassung der §§ 6 und 45 STVG keine ausreichende Rechtsgrundlage für Verkehrsbeschränkungen und -verbote zum Schutz von Wohngebieten gegen Lärm auch während des Tages. Würde man diesem Beschluss folgen, so wären alle Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung, die zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten ergangen sind - außer zur Nachtzeit, rechtswidrig. ig

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Schlagwörter

Recht, Verkehr, Verkehrsberuhigung, Fußgängerzone, Wohngebiet

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Rathaus 32(1979)Nr.12, S.842-843

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Recht, Verkehr, Verkehrsberuhigung, Fußgängerzone, Wohngebiet

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