Sind die Fußgängerzonen unserer Städte ungesetzlich? Anmerkungen zu einem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes.
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Zusammenfassung
Nach einem rechtskräftigen Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel bietet die bisherige Fassung der §§ 6 und 45 STVG keine ausreichende Rechtsgrundlage für Verkehrsbeschränkungen und -verbote zum Schutz von Wohngebieten gegen Lärm auch während des Tages. Würde man diesem Beschluss folgen, so wären alle Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung, die zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten ergangen sind - außer zur Nachtzeit, rechtswidrig. ig
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Verkehr, Verkehrsberuhigung, Fußgängerzone, Wohngebiet
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Rathaus 32(1979)Nr.12, S.842-843
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Recht, Verkehr, Verkehrsberuhigung, Fußgängerzone, Wohngebiet