Zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit beim Baugebot.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die Gemeinden greifen bei bauunwilligen Eigentümern auch zu förmlichen Baugeboten. Sind die übrigen, weniger problematischen Voraussetzungen eines derartigen Gebots gegeben (ausreichende Nachfrage, planmäßiges Vorgehen, Beachtung des Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsprinzip) spitzt sich alles auf die entscheidende Frage zu, ob die Durchführung des Verhaltens einem Eigentümer "wirtschaftlich zumutbar" ist. Zu diesem Problemkreis des § 39 b I 2 BBauG erörtert der Autor folgende Fragen: Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Umschreibung; wirtschaftliche Zumutbarkeit als normativer Rechtsbegriff; Grenzpunkte; Kostendeckungs- oder Ertragsgebiet; Fremdfinanzierung mit Eigenkapitaleinsatz und Wirtschaftlichkeit beim Aufstocken. (rh)
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Bauland, Baugebiet, Baugebot, Planungsrecht, Eigentumsschutz, Paragraph 39, Zumutbarkeit, Recht, Bundesbaugesetz
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In: Baurecht, 16(1985), Nr.5, S.489-492, Lit.
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Bauland, Baugebiet, Baugebot, Planungsrecht, Eigentumsschutz, Paragraph 39, Zumutbarkeit, Recht, Bundesbaugesetz