Einfachgesetzliche Kompetenzen von Verfassungsorganen.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 95/758
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DI
S
S
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Abstract
Die Studie geht der Frage nach, ob das Nebeneinander von verfassungs- und einfachgesetzlichen Kompetenzen der obersten Staatsorgane mit der Verfassung in Einklang steht und das einfache Gesetzesrecht die Wirkbereiche der Verfassungsorgane erweitern darf. Dafür gibt der Autor eine Reihe von Beispielen an (Veräußerung von Bundesvermögen nach §§ 64 f. Bundeshaushaltsordnung, BHO; Regelungen über das Haushaltsaufstellungsverfahren in §§ 27-30 BHO). Untersucht werden in diesem Zusammenhang - neben weiteren Komplexen - u.a. auch der Infrastrukturrat beim Postministerium sowie die Befugnisse von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Spannungsfall. Bei der verfassungsrechtlichen Problematik greift die Studie nach einem Überblick über die Historie und Staatspraxis die These vom Ausschließlichkeitsanspruch des Verfassungsrechts in bezug auf die Interorgan-Beziehungen der Verfassungsorgane auf. rebo/difu
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XXVI, 236 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1648