Schäden durch Abfall - wer haftet? Die Abfallwirtschaft muß sich auf Haftungsverschärfungen einrichten.
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DE
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0935-7688
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IRB: Z 1747
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Abstract
Die Abfallentsorgungswirtschaft sieht sich neben der laufend zunehmenden Inanspruchnahme im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vorschriften auch im zivilrechtlichen Haftungsbereich einer sich stetig verschärfenden Haftung ausgesetzt. Der Aufsatz beschränkt sich auf die Darstellung zivilrechtlicher Inanspruchnahme. Mit dem Inkrafttreten des neuen Umwelthaftungsgesetzes (UHG) zum 1.1.1991 hat Deutschland eine Vorreiterrolle in der Verschärfung des Umwelthaftungsrechts übernommen. Unter das Gesetz fallen auch eine Reihe von Abfallbeseitigungs- und Recyclinganlagen. (-y-)
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Entsorgungs-Technik
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Nr.4
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S.48-50