Umstellung von der Kameralistik auf das "Neue Kommunale Rechnungswesen" für Niedersachsen. Bereitstellung von adressatengerechten Informationen im Jahresabschluss unter Bezugnahme des Haushaltsgrundsatzes der stetigen Aufgabenerfüllung.

Cuvillier
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Göttingen

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ZLB: Kws 704/317

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Abstract

In der Diskussion um die Reformierung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens hat sich Niedersachsen auf kommunaler Ebene für den Weg zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen auf Basis des "Neuen Kommunalen Rechnungswesens" (NKR) entschieden. Dadurch verpflichtet sich die Kommune, für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Durch Vorlage des Jahresabschlusses legt der Hauptverwaltungsbeamte gegenüber dem Gemeinderat Rechenschaft über die Haushaltsführung ab. Darüber hinaus existieren jedoch noch weitere Adressaten wie der Bürger und die Kommunalaufsicht, die mittels der Prinzipal-Agenten-Theorie identifiziert werden. Deren Informationsbedürfnis ist abweichend von denen des Gemeinderats, da unterschiedliche Interessen vorliegen. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob der kommunale Jahresabschluss adressatengerechte Informationen für den Bürger und die Kommunalaufsicht bereitstellt.

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XI, 256 S.

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