Die offene Stadt, Schutzzonen und Guerrillakämpfer. Regelungen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten. Unter besonderer Berücksichtigung des am 10. Juni 1977 von der Diplomatischen Konferenz in Genf verabschiedeten I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen.

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SEBI: 78/4473

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Abstract

Am 10. 6. 1977 billigte die Diplomatische Konferenz über die Neubestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humaniären Völkerrechts das I. und II.Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen.Art. 59 des I.Zusatzprotokolls verbietet, innerhalb oder in der Nähe der Berührungszonen der Streitkräfte liegende ,,unverteidigte Ortschaften'' anzugreifen, Art. 60 die Ausdehnung militärischer Operationen auf entmilitarisierte Zonen.Der Verfasser setzt sich kritisch mit diesen Regelungen auseinander und kommt zum Ergebnis, daß sie bei Kriegsführungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kaum Schutz gewähren würden, es sei denn, die Konfliktparteien würden durch Vereinbarung Gebiete von der Kriegsführung aussparen.Er sieht eine Beschränkung des Schutzes der Zivilbevölkerung ferner darin, daß Guerrillakämpfern durch Zuerkennung des Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus erweiterter Schutz gewährt wurde (Art. 44 des I.Zusatzprotokolls). wd/difu

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Stadt, Schutzzone, Guerrillakämpfer, Zivilschutz, Militärwesen

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Berlin: Duncker & Humblot (1978), 221 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1977)

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Stadt, Schutzzone, Guerrillakämpfer, Zivilschutz, Militärwesen

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Schriften zum Völkerrecht; 60