Das Grundrecht auf Stadtgestaltung.

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SEBI: 81/4018

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Abstract

Die äußere Gestalt der modernen Stadt versagt dem Menschen die Befriedigung bestimmter seelischer Bedürfnisse. Zunächst wird in der Arbeit erläutert, was unter Stadtgestaltung zu verstehen ist. Es wird die psychische Einwirkung auf den Menschen dargestellt und ausgeführt, was bei einer Planung neuer Städte getan werden sollte, um eine positive Wirkung der Umgebung auf den Menschen zu erreichen. Im weiteren kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß in Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I Grundgesetz ein Grundrecht auf Stadtgestaltung angesiedelt werden kann, welches durch die mangelnde positive Gestaltung des öffentlichen Raumes beeinträchtigt wird, wenn es nicht die Auslegung relevanter baurechtlicher Vorschriften beeinflußt und als wesentlicher Gesichtspunkt bei Ermessensentscheidungen herangezogen wird. sg/difu

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Grundrecht, Stadtgestaltung, Stadtbild, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Stadtplanung, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht

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Speyer: (1980), VIII, 261 S., Lit.

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Grundrecht, Stadtgestaltung, Stadtbild, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Stadtplanung, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht

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