Das Grundrecht auf Stadtgestaltung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 81/4018
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die äußere Gestalt der modernen Stadt versagt dem Menschen die Befriedigung bestimmter seelischer Bedürfnisse. Zunächst wird in der Arbeit erläutert, was unter Stadtgestaltung zu verstehen ist. Es wird die psychische Einwirkung auf den Menschen dargestellt und ausgeführt, was bei einer Planung neuer Städte getan werden sollte, um eine positive Wirkung der Umgebung auf den Menschen zu erreichen. Im weiteren kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß in Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I Grundgesetz ein Grundrecht auf Stadtgestaltung angesiedelt werden kann, welches durch die mangelnde positive Gestaltung des öffentlichen Raumes beeinträchtigt wird, wenn es nicht die Auslegung relevanter baurechtlicher Vorschriften beeinflußt und als wesentlicher Gesichtspunkt bei Ermessensentscheidungen herangezogen wird. sg/difu
Description
Keywords
Grundrecht, Stadtgestaltung, Stadtbild, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Stadtplanung, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Speyer: (1980), VIII, 261 S., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Grundrecht, Stadtgestaltung, Stadtbild, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Stadtplanung, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht