Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen -§§ 42 und 43 SGB VIII-.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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VFK: 97/1059

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RE

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Zusammenfassung

Die §§ 42 und 43 SGB VIII (KJHG) stellen die Rechtsgrundlagen für sozialpädagogische Hilfen des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe im Krisen- und Gefahrenfall dar. Der Autor stellt die rechtlichen Zusammenhänge für die Praxis dar und gibt Hinweise für ein gesetzmäßiges Verhalten, das dem Sinn der Normen des KJHG entspricht. Er behandelt unter anderem folgende Themen: Inobhutnahme von Minderjährigen nach § 42 SGB VII, sozialpädagogische Hilfeleistung, Herausnahme von Minderjährigen gemäß § 43 SGB VIII, Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 76 SGB VIII, Zuständigkeitsfragen, Kostenerstattungspflicht, landesrechtliche Regelungen. difu

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78 S.

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Praxis der Jugendhilfe