Treuepflichtverstoß und Kündigung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage im Tendenzbetrieb.
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SEBI: 84/6793
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Zusammenfassung
Arbeitnehmer können sowohl durch ein innerbetriebliches Verhalten als auch durch ein außerbetriebliches Verhalten mit der Tendenz ihres Betriebs in Konflikt geraten. Zu denken ist z. B. an Fälle von politischer Betätigung innerhalb und außerhalb des Betriebs, aber auch an Arbeitnehmer von kirchlichen Einrichtungen, die durch ihr Verhalten gegen das Kirchenrecht und/oder die kirchliche Sittenlehre verstoßen. Die Arbeit behandelt einen Teilbereich der kündigungsrechtlichen Problematik. Sie untersucht die Frage, in welchem Maße ein tendenzkonformes Verhalten von Arbeitnehmern in Tendenzbetrieben und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften verlangt werden kann (Stichwort: Treuepflicht) und welche Verstöße gegen die Tendenz den Arbeitgeber zu einer Kündigung berechtigen. Die Antwort auf diese Frage hängt unter anderem davon ab, ob den Tendenzbetrieben (Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften und ihren erzieherischen und karitativen Einrichtungen) im Arbeitsrecht eine Sonderstellung einzuräumen ist. Die in der Dissertation vertretene Linie stimmt mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. 4. 1978 (NJW 1978, 2116) überein, die nicht mehr eingearbeitet werden konnte. chb/difu
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Treuepflicht, Kündigung, Tendenzbetrieb, Kirche, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Wirtschaft
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Konstanz: (1979), XIX, 134 S., Lit.(jur.Diss.; Konstanz 1979)
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Treuepflicht, Kündigung, Tendenzbetrieb, Kirche, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Recht, Wirtschaft