Zur Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen nach den §§ 14 ff BBauG.

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ZZ

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Von zentraler Bedeutung für Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nach den §§ 14 ff BBauG sind die Urteile IV C 39.74 und IV C 5.76, beide vom 10.9.1976, des Bundesverwaltungsgerichts. Auf diese Rechtsprechung geht der Beitrag ein. Völlig neue Wege geht das Gericht dabei bei der Auslegung des § 17 BBauG zur zeitlichen Begrenzung der Veränderungssperre. Im Sachzusammenhang erörtert werden ferner Fragen zur Dauer der Zurückstellung eines Baugesuchs, die Anwendbarkeit des § 18 BBauG auf "dauernde Bausperren" sowie Entschädigungen. hb

Beschreibung

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Baurecht, Bundesbaugesetz, Bauleitplanung, Veränderungssperre, Begrenzung, Rückstellung, Baugesuch, Zulässigkeit, Voraussetzung, Entschädigungspflicht, Rechtsprechung

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Bundesbaublatt 28(1979)Nr.8, S.526-530, Lit.

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Baurecht, Bundesbaugesetz, Bauleitplanung, Veränderungssperre, Begrenzung, Rückstellung, Baugesuch, Zulässigkeit, Voraussetzung, Entschädigungspflicht, Rechtsprechung

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