Ausgaben lohnen sich. Sicherheit. Brandschutz an Schulen.

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Als Träger von Schulen sind Städte, Gemeinden und Landkreise für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in den Schulgebäuden verantwortlich. Bei der Diskussion um den Modernisierungs- und Sanierungsbedarf von Schulen spielt das Thema Brandschutz in der Regel nur eine untergeordnete Rolle, weil es weder den Sanierungsstau auflöst noch den energetischen Standard voranbringt. Doch Bauteile und technische Anlagen müssen häufig nachgerüstet und ausgewechselt werden, da sie den brandschutztechnischen Anforderungen, die sich seit der Änderung der Schulbaurichtlinie im Jahr 1998 verschärft haben, nicht mehr entsprechen. Hier sind insbesondere die Anforderungen an die Rettungswege, Rettungstreppen, Fluchtbalkone und sogenannte Bypass-Türen zu nennen. Somit entwickelt sich das Thema Brandschutz an Schulen zur andauernden Herausforderung für Kommunen und Landkreise. In diesem Zusammenhang wird in dem Beitrag die Bewirtschaftung der zwölf Schulen in der bayerischen Stadt Schwabach im Hinblick auf den Brandschutz beschrieben. Die Stadt arbeitet seit 2003 ihre Prioritätenliste "Brandschutz an Schulen" ab.

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Der Gemeinderat

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Nr. 3

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S. 16-17

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