Die Entdeckung der Organisation durch das Umweltrecht. Reflexionen zur "Öko-Audit"-VO der EG.

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0943-383X

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IRB: Z 1830

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Abstract

Die jüngere Umweltrechtsentwicklung weist eine bemerkenswerte Hinwendung zu organisationaler Gestaltung auf. Die Mitteilungspflicht zur umweltschutzsichernden Betriebsorganisation in 52a II BImSchG betraf nur einen, wenn auch wichtigen Ausschnitt. Mit der Öko-Audit-Verordnung wird die Verrechtlichung von Organisationsfragen auf breiter Fläche vorangetrieben und für den weiteren Ausbau eines prozeduralen Umweltrechtskonzepts gesorgt. Die Öko-Audit-Verordnung trägt dazu bei, daß Unternehmen den Umweltschutz als eigene Aufgabe begreifen und ihr Engagement werbewirksam zur Geltung bringen können. Mit Artikel 12 der Verordnung werden bestimmte Umweltmanagementsysteme priviligiert, so daß hiermit auch die Normung von betrieblicher Organisation im Umweltbereich vorangetrieben werden kann. Insbesondere wird eine Pflicht zur Beschaffung von Risikowissen über die verwaltungsrechtlichen Pflichten hinaus organisatorisch umzusetzen sein.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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S.1-3

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