Wo liegen die Chancen für Mieter und Vermieter?

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ZZ

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 1982 können Mieter - das Einverständnis ihres Vermieters vorausgesetzt - zur Modernisierung ihrer Wohnung Bausparmittel einsetzen, ohne dass sie dabei die Bausparvergünstigungen verlieren. Die Mieter erhalten damit im Rahmen der Bausparförderung eine finanzielle Unterstützung, die bisher allein dem Eigentümer vorbehalten blieb. Die offenen Fragen, die sich aus der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zwischen Mieter und Vermieter ergeben können - z.B. im Hinblick auf die Miethöhe, den Kündigungsschutz, zur Abwohndauer und zum Entschädigungsanspruch - sollen durch eine "Mustervereinbarung Wohnungsmodernisierung" gelöst werden. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Wohnen, Modernisierung, Mietermodernisierung, Bausparförderung, Miethöhe, Kündigungsschutz, Abwohndauer, Entschädigungsanspruch, Wohnungsmodernisierung

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 36 (1982)Nr.4, S.41-42

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Recht, Wohnen, Modernisierung, Mietermodernisierung, Bausparförderung, Miethöhe, Kündigungsschutz, Abwohndauer, Entschädigungsanspruch, Wohnungsmodernisierung

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