Das werdende Integrationsverwaltungsrecht und die Rolle der Kommunen.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Der Zuwanderung von über 1 Million Flüchtlingen innerhalb von nur wenigen Monaten seit dem Spätsommer 2015 wird aller Voraussicht nach in einer sicherlich mehrfach sechsstelligen Zahl von Fällen der längerfristige bis dauerhafte Aufenthalt in Deutschland folgen. Damit wird Integrationspolitik zu einer zentralen Zukunftsaufgabe, es entstehen Integrationsgesetze und in deren Vollzug und Kontext bildet sich in Schüben ein Integrationsverwaltungsrecht. Dieses soll im Beitrag in seinen von der Rechtswissenschaft dringend zu vertiefendere Grundzügen und im Verfassungsrahmen systematisch erfasst werden. Innerhalb des Integrationsverwaltungsrechts gilt das besondere Augenmerk des Beitrages der Rolle der Kommunen, denn Integration wird buchstäblich vor Ort gelingen oder scheitern. Das Recht muss hier Orientierung und Grenzziehung bieten, aber auch Gestaltungsinstrumente bereitstellen, um dem "gutem Willen" (aller Beteiligten) möglichst viel Entfaltung ermöglichen zu können.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 16

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S. 1015-1022

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