Land Leasing - Intelligente Bodenpolitik oder Instrument zum "Land Grabbing".

Chmielorz
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Chmielorz

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DE

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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: 4-Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

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RE

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Abstract

Öffentliches Eigentum mit fairen Zugangschancen für alle Bürger ist eine notwendige Bedingung für das Funktionieren von Leasing und Erbbaurecht. Leasingregelungen sind zwar Bestandteil der meisten bodenbezogenen Gesetze der Staaten dieser Erde. Das Leasing harrt allerdings seiner Anpassung an aktuelle Landnutzungsprobleme wie "Flächenverbrauch", Klimaveränderungen oder Nahrungsmittelversorgungssicherheit. Das Verleasen von Flächen, die sich im Staatseigentum befinden, ist in denjenigen Ländern erfolgreich, die sowohl die Bodenwertzuwächse konsequent besteuern, als auch für sichere und transparente Nutzungsrechte der Leasingnehmer Sorge tragen. Das Leasing öffentlichen Landes erhält gegenüber der Bodennutzung im Privateigentum allerdings nur dann Wettbewerbsgleichheit, wenn es dem Privateigentum rechtlich so weit wie möglich angenähert wird. Land Leasing bekommt zudem Konkurrenz durch Konzessionen, die für große Areale verwendet und vor allem auch zum "land grabbing" missbraucht werden.

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Flächenmanagement und Bodenordnung

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Nr. 3

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S. 134-141

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