Naturschutz im Recht der Bauleitplanung. Untersuchung der Bedeutung und des Stellenwertes der Naturschutzbelange im Recht der Bauleitplanung unter besonderer Berücksichtigung der Einflußmöglichkeiten durch die planerischen Instrumente des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts und des Naturschutzrechts sowie der Forderungen des ökologisch ausgerichteten Naturschutzes.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Kiel
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ZLB: 94/716
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DI
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Abstract
Bietet das geltende Bauleitplanungs-, Naturschutz-, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht die Grundlage für einen effektiven Umweltschutz? Das Grundgesetz ist für einen umfassenden Ökosystemschutz offen. Auch innerhalb des Rechts derBauleitplanung ist ein ökologisch ausgerichteter Naturschutz um- setzbar, wobei allerdings die ökologischen Anforderungen in den §§ 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes stärker hervorgehoben werden müßten. Die mangelnde Berücksichtigung des Naturschutzes in der Bauleitplanung läßt sich auch durch die Landschaftsplanung mit Hilfe eines Bioindikationssystems beheben. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Festlegung von Mindestinhalten und vor allem einer Planungspflicht. Außerdem müssen Bauleitplanung undLandschaftsplanung organisations- und verfahrensrechtlich inte- griert werden, wofür der Autor umfassende Vorschläge macht. lil/difu
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261 S.
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Arbeitspapier; 36