Der Deutsche als Tatbestand von Grundrechten und Grundpflichten.

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Heidelberg

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ZLB: 93/5153

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Abstract

Die "Deutschen-Grundrechte" sind einzelne, nur für Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG geltende Rechte, die Nicht-Deutsche vom Schutz dieser Rechte ausschließen. Dazu gehören die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Auslieferungsverbot (Art. 16 Abs. 2 GG). Weiterhin zählen die klassischen Staatsbürgerrechte wie der Zugang zum öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 2 GG) und das Wahlrecht zu den Bürgerrechten. Die Grundpflichten sind verfassungsrechtlich geforderte Pflichtbeiträge jedes Einzelnen zum Gemeinwohl. Dabei geht der Autor auch auf einfach-gesetzlich geregelte Staatsbürgerpflichten (Wehrpflicht, Ehrenämter) ein und erläutert im letzten Abschnitt den EG-Marktbürger als Grundrechtsberechtigten, insbesondere die Berufs- und Niederlassungsfreiheit. rebo/difu

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120 S.

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