Kreise schützen die Umwelt.
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SEBI: Zs 408-4
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Mit dem bewussten Beginn der Umweltpolitik in den Industriestaaten um 1970 herum deutete sich auch ein qualitativer Wandel in den hergebrachten staatlichen und kommunalen Aufgaben an, die heute dem Begriff Umweltschutz unterliegen. Mit einer neuen Wertung von Naturschutz, Immissionsschutz, Abfall- und Abwasserbeseitigung zeigt sich ein verändertes Bewusstsein auch der Bürger für ökologische Zusammenhänge in einem diesbezüglichen Wertewandel, welche nicht ohne Konsequenzen für das Personal und die Struktur der öffentlichen Verwaltung bleiben können. Es werden die speziellen Funktionen der Landkreise bei der Bewältigung der umweltpolitischen Aufgaben angesprochen und auf die zentrale Rolle der Wert- und Interessenabwägung bei Entscheidung umweltrelevanter Konflikte hingewiesen. Die Kreise sind gerade wegen ihrer Doppelfunktion als kommunale Körperschaft und als unteres Organ staatlicher Daseinsvorsorge und Ordnungsmacht besonders dazu berufen, umweltpolitische Koordinierungen vorzunehmen. (hg)
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Umweltpolitik, Landkreis, Umweltschutz, Verwaltungsreform, Öffentliche Verwaltung, Bürgerbeteiligung, Heimatschutz, Umweltpflege, Umweltbelastung
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Der Landkreis, 56(1986), Nr.7, S.309-311, Abb.
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Umweltpolitik, Landkreis, Umweltschutz, Verwaltungsreform, Öffentliche Verwaltung, Bürgerbeteiligung, Heimatschutz, Umweltpflege, Umweltbelastung