Das künftige Zivilschutzgesetz.
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1985
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IRB: Z 298
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Zusammenfassung
Das Zivilschutzrecht soll in einem geschlossenen Werk verständlich zusammengefasst werden. Für die Aufgabenbereiche Selbstschutz, Warnung vor Gefahren, Aufenthaltsregelung und Hilfeleistung durch den erweiterten Katastrophenschutz und Kulturgutschutz werden die Rechtsgrundlagen harmonisiert. Neu ist unter anderem die Wiedereinführung der Schutzbaupflicht bei Neubau von Wohngebäuden. Der Bau öffentlicher Schutzräume wird dadurch nicht überflüssig. Die Nachrüstung bestehender unterirdischer Verkehrsanlagen ist kaum wirtschaftlich. Die Kosten für Hausschutzräume belaufen sich zwischen 400 und 500 DM pro Schutzplatz. (fw)
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In: Zivilverteidig., 16(1985), Nr.1, S.5-10