BAG ÖPNV erstellt einen Novellierungsentwurf für ein Personenbeförderungsgesetz. Stärkung der Aufgabenträger gefordert.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545
BBR: Z 545
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RE
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Abstract
Die Ende 2009 in Kraft tretende Verordnung Nr. 1370 der Europäischen Union (EU) über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße macht eine grundlegende Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erforderlich. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (BAG ÖPNV), ein Zusammenschluss von Aufgabenträgern unter dem Dach der kommunalen Spitzenverbände, hat daher einen Novellierungsvorschlag erstellt, der in dem Beitrag erläutert wird. Durch den Vorschlag der BAG ÖPNV findet nicht lediglich eine gemeinschaftsrechtskonforme Anpassung des PBefG statt, sondern vielmehr eine rechtssichere Stärkung der Handlungsoptionen der kommunalen und regionalen ÖPNV-Aufgabenträger zur Sicherung der Mobilität der Fahrgäste, womit sich der Novellierungsvorschlag der BAG ÖPNV deutlich von einigen Interessenvertretern unterscheidet, die die Zulassung kommerzieller Verkehre außerhalb der Verordnung oder deren Vorrang vor den Bestimmungen der Verordnung 1370 fordern.
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Journal
Verkehr und Technik
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Nr. 9
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S. 353-355