Der Vollzug der mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregeln der Sicherung und Besserung gegenüber Antisozialen und Asozialen unter besonderer Berücksichtigung der Hamburger Verhältnisse.

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SEBI: BH 777

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Abstract

Ausgehend von einem historischen Überblick über die Sicherungsverwahrung bis zur Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs im Jahre 1871 werden die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug der Sicherungsverwahrung aufgezeigt sowie der Zweck der Sicherungsverwahrung und die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze für ihren Vollzug erörtert. Im einzelnen geht der Autor näher auf die Vollzugsumstände ein, wobei die Trennung der Sicherungsverwahrten von den Strafgefangenen, die Arbeitspflichten und deren Modalitäten sowie die Vergünstigungen (Kleidung, Zusatznahrungsmittel usw.) behandelt werden. Im übrigen wird auf die früher bestehende Einrichtung des Arbeitshauses eingegangen, das der Aufnahme rückfälliger Bettler, Landstreicher und anderer nicht Arbeitswilliger diente. kp/difu

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Sicherungsverwahrung, Vollzug, Strafvollzugsanstalt, Arbeitshaus, Strafrecht, Öffentliches Recht, Asozialer, Sozialwesen, Arbeit, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung

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Hamburg: (1964), XIX, 111 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1964)

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Sicherungsverwahrung, Vollzug, Strafvollzugsanstalt, Arbeitshaus, Strafrecht, Öffentliches Recht, Asozialer, Sozialwesen, Arbeit, Rechtsgeschichte, Recht, Verwaltung

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