BBauG §§ 128 III Nr.2, 129 I, 135 V. Zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen. BVerwG, Urteil vom 24.11.1978 - 4 C 18/76, Berlin.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
§ 128 III Nr. 2 BBauG ist auf Straßen, die keine Ortsdurchfahrten einer Bundesstraße sind, aber infolge der Aufnahme überörtlichen Durchgangsverkehrs vergleichbare Funktionen erfüllen, nicht entsprechend anzuwenden. Zusätzliche Fahrspuren, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, sind nicht zur Erschließung der Baufläche in Sicht des § 129 I S. 1 BBauG "erforderlich". -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Verkehr, Ortsdurchfahrt, Bundesstraße, Durchgangsverkehr, Fahrspur, Straßenbau, Erschließung, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Verkehrsimmission, Rechtsprechung
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 32(1979)Nr.43, S.2220-2221, Lit.
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Recht, Bundesbaugesetz, Verkehr, Ortsdurchfahrt, Bundesstraße, Durchgangsverkehr, Fahrspur, Straßenbau, Erschließung, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Verkehrsimmission, Rechtsprechung